|
Statuten von A S E Paix
Art. 1 Name
Nach ZGB Art. 60 bis 79 besteht ein Verein Schweizerische Vereinigung für pädagogische Friedensarbeit, abgekürzt ASEPaix von Association Suisse des Educateurs à la Paix.
Art. 2 Zweck
a) ASEPaix handelt im Sinn der Ziele von l'Association Internationale des Educateurs à la Paix (AIEP) (siehe Anhang 1)
b) ASEPaix fördert die Vernetzung der Personen und Institutionen, die im Bereich Friedenserziehung tätig sind; die Vereinigung fördert den Informationsaustausch untereinander und gegen
aussen.
Art. 3 Sitz
Sitz der ASEPaix ist der Wohnort des Präsidenten / der Präsidentin.
Art. 4 Mitglieder
Mitglied werden von ASEPaix können
einzelne Personen Gruppen Organisationen,
insbesondere Lehrpersonen aller Stufen Friedensorganisationen alle, welche sich für eine Friedenskultur engagieren und die Ziele der Vereinigung unterstützen.
Art. 5 Organe
a) Die Generalversammlung (GV) Die GV ist das entscheidende Organ. Einzelmitglieder haben eine, Gruppen und Institutionen zwei Stimmen.
Die GV wählt den Vorstand und setzt den Mitgliederbeitrag fest. Die Einladung der Mitglieder an die GV muss einen Monat im voraus erfolgen. Anträge sind, unterschrieben von 3 Mitgliedern (Stimmen), 10 Tage
vor der Versammlung an den Präsidenten zu richten.
b) Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern; diese sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
c) Die Revisionsstelle
Art. 6 Mittel
Die finanziellen Mittel der Vereinigung bestehen aus:
Art. 7 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen; jede persönliche Haftbarkeit seiner Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 8 Auflösung
Die GV beschliesst die Auflösung des Vereins. Allfälliges Vereinsvermögen wird gemäss GV-Beschluss einer Organisation mit ähnlichen Zielen zugesprochen.
Bei Unklarheiten gilt der französische Text.
ASEPaix wurde in Marly-le-Roi, Paris, am 10. Juli 2000 gegründet.
Der Präsident Marc Joset
Die Kassierin Agathe Schuler
Die Sekretärin Andrea von Bidder
|